Gewässerordnung für Gastangler
Fischereirechtliche Bestimmungen
1. Erlaubt sind zwei Handangeln. Mit einer der Handangeln darf auf Raubfisch geangelt werden. Die Angeln müssen im Bereich von 20 Meter – griffbereit liegen. Mit einer
der zwei Ruten darf geblinkert werden.
Zu Ihnen darf keine Sichtbehinderung sein. Als Raubfischfang gilt das Angeln mit Köderfisch, mit künstlicher Fliege und das Spinnfischen.
In den Vereinsschonbezirken ist jeder Fischfang verboten. Diese Uferstrecken sollten auch nicht betreten werden! Schonbezirke sind in der Leine: 50 Meter ober- und unterhalb des Ein- und Auslaufs vom
Fischpass. (siehe Karte) Fest eingefriedete Grundstücke dürfen nicht betreten werden (Ausnahme die Insel). Das Betreten des Plateaus unterhalb der Schütten ist ebenfalls verboten.
2. Es gelten folgende Fangbeschränkungen in der Leine: Es dürfen 2 Hechte und 4 Forellen am Tag gefangen werden.
3. Spinnfischen, Angeln mit Stellfisch und jegliche Art von Kunstködern sind während der Schonzeit des Hechtes (Ziffer 13) verboten. Das Fliegenfischen ist ganzjährig erlaubt. Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten. Im übrigen wird auf § 1 und 17 des Tierschutzgesetzes hingewiesen.
4. Von der Leinebrücke darf nicht geangelt werden.
5. Fahrzeuge aller Art, wie auch Mofas, Mopeds und Fahrräder, müssen auf öffentlichen Wegen abgestellt werden und auf keinen Fall auf einem Grundstück der Anlieger, Kraftfahrzeuge dürfen nicht auf Privatgrundstücken gewendet werden. Einfahrten sind freizuhalten.
6. Waidgerechtes Verhalten ist für alle aktiven Angler selbstverständlich. Der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen.
7. Den Anordnungen der Vereinsfischereiaufseher und den Vorstandsmitgliedern muss Folge geleistet werden.
Gewässerbeschreibung und Grenzen
Die Leinestrecke unseres SAV Freden (Leine) e.V. ist 8km lang. Die Gewässergrenzen befinden sich Flussaufwährts auf Höhe des Esbecker Bergs und Flussabwährts ist es die Fahrradbrücke die auf Höhe Wispenstein über die Leine führt.
Dabei gilt es den Sperrbereich um die Fischtreppe zu beachten! Siehe Gewässerordnung.